.EU Domains | Sunrise-Period





   

Alle Inhaber von bestimmten Rechten (Marke, Unternehmensname, Nachname, öffentl. Einrichtung) können ab sofort, im Rahmen einer Sunrise Period .EU Domains bevorrechtigt anzumelden, um sich so wirksam von Domain-Grabbing zu schützen.

     

Sunrise Period  I


   

Vorregistrierungen werden von August 2005 bis Ende Novermber 2005 vorgenommen.

In der ersten Phase der Sunrise Period können nur Registrierungen für Domains vorgenommen werden, die:
- einer registrierte Marke (auf nationaler oder EU-Ebene) entsprechen
- dem vollen Namen einer öffentlichen Einrichtung entsprechen
- eine Abkürzung des Namens einer öffentlichen Einrichtung entsprechen
und vom jeweilig entsprechenden Marken- oder Lizenzinhaber angemeldet werden.

>> keine Vorregistrierung mehr möglich <<

     


Sunrise Period  II

     
   

Vorregistrierungen werden von August 2005 bis Ende Dezember 2005 vorgenommen.

In der zweiten Phase der Sunrise Period können Domains registriert werden, die durch andere nationale Rechte geschützt werden, wie zum Beispiel:
- Firmennamen
- allgemein bekannte Namen geistigen Eigentums oder künstlerischer Arbeit
- Geschäftsbezeichnungen
- nicht registrierte Markennamen
- Handelsnamen


Link: Direkt zur Vorregistrierung

     


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